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(Vor-)Bericht zum Bauausschuss vom 22.08.2017

Bevor es um 20 Uhr mit dem Bauausschuss losgeht, findet um 19 Uhr noch die erste Sitzung des Akteneinsichtsausschuss für den Schlosspark Seeheim statt. Einsicht genommen wird dabei aber noch nicht, es geht nur um die Wahl des Vorsitzenden und der Stellvertreter*innen sowie um die weitere Terminabstimmung.
Die Tagesordnung des Bauausschusses selber umfasst sechs Punkte, zwei davon dürften davon wegen dem oben erwähnten Ausschuss sogar noch wegfallen. Es ist also mit einer eher kurzen Sitzung zu rechnen.

Für weitere Informationen kann man sich die 72 Seiten Sitzungsunterlagen durchlesen.

TOP 2 – Bericht aus dem Gemeindevorstand

Wir gegebenenfalls nach der Sitzung ergänzt.

TOP 3 – Grundstücksverkauf der “Friedrich-Ebert-Straße 40” (ehemalige Minigolfanlage), Gemarkung Seeheim Flur 9 Nr. 424/01

Viel zu diskutieren gibt es hier eigentlich nicht, denn es handelt sich nur um eine Kenntnisnahme.
Die gesamte Situation um das ehemalige Minigolfgelände lädt aber natürlich zum diskutieren ein. Sollen dort weiterhin Sozialwohnungen entstehen oder müssen wir, vor allem im Hinblick auf die Kosten der Sport- und Kulturhalle, an den meistbietenden verkaufen? Gibt es überhaupt Interessenten für Sozialwohnungen (Anmerkung: Anscheinend schon).
Und wenn man sich das hier vorliegende Angebot anschaut: Wäre e vielleicht möglich, die Wohneinheiten 1-9 wie geplant als “hochwertig” zu realisieren, die Wohneinheiten 10-14 aber als Sozialwohnungen?
So wird man also doch diskutieren – und das ganze am Ende doch zur Kenntnis nehmen.

TOP 4 – Umrüstung der kommunalen Straßenbeleuchtung auf LED-Technologie

Im Umweltausschuss tauchten viele Fragen auf, die noch nicht geklärt sind. Beantwortet werden sollen diese in der nächsten Woche, wenn ein Vertreter der GGEW wieder in den Haupt- und Finanzausschuss kommt.
Da die Frist für den Förderantrag aber am 30. September abläuft, ist eigentlich eine gewisse Eile geboten. Wichtig zu wissen wäre, ob mit den bisher vorhandenen Informationen ein Förderantrag gestellt werden kann und wie die Feinplanung (wie viele Lampen, Lichtfarbe…) dann noch verändert werden kann. Ist dies nämlich nicht möglich, sollte man wohl ernsthaft darüber nachdenken, den Antrag nicht zu stellen.
Sonst bekommen wir am Ende etwas, was wir gar nicht wollen. Was uns immer noch Geld spart, aber auch jahrelange Diskussionen und Ärger mit sich bringen wird.

TOP 5 – 1. Änderung des Bebauungsplanes “Zwischen Alsbacher Straße und Zwingenberger Straße” in der Gemarkung Jugenheim – hier: Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Sehr oft hat man bei den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB) keinen Handlungsbedarf. Hier könnte das anders aussehen.
Um den Bewohner*innen der Mathildenstraße (und vielleicht auch noch anderen, in Richtung Alsbach wohnenden Menschen) einen schnelleren Weg in die Ortsmitte zu schaffen, wurde bei der Diskussion um den Bauantrag ein Fußweg von der Mathildenstraße über das Grundstück auf die Hauptstraße festgelegt. Die Antragsteller waren damit einverstanden, ein Anwohner der Mathildenstraße nicht.
Er befürchtet, dass aufgrund der Parksituation auf dem Grundstück mit den neuen Wohnungen und der Hauptstraße viele dort Wohnende aber auch Besucher*innen in der Mathildenstraße parken könnten. Und vorstellbar ist dies schon, denn auch wenn im Bauantrag genügend Stellplätze nach unserer Satzung ausgewiesen sind heißt das ja nicht, dass die Bewohner nicht doch mehr Autos haben.
Ich bin gespannt, wie die Diskussion hierzu verläuft und wie die anderen Fraktionen diesen Punkt sehen.

Ansonsten gab es keine großen Bedenken und die Umwandlung des Hotel Jugenheim in Wohnungen könnte, die Klärung des oben genannten Punkte vorausgesetzt, bald losgehen. An der generellen Zustimmung dürfte weiterhin kaum Zweifel bestehen.

TOP 6 – Schlosspark Seeheim – Vorgaben für Abnahmen (SPD Antrag)

TOP 6.1 – Widerspruch des Bürgermeisters gegen den Beschluss der Gemeindevertretung zur Drucksachen-Nr.: 10-3/2017/X (Schlosspark Seeheim – Vorgaben für Abnahme) vom 18.05.2017 gem. § 63 Hessische Gemeindeordnung (HGO)

Da ein Akteneinsichtsausschuss beantragt wurde, dürften diese beiden Punkte wohl nicht behandelt werden. Es bringt ja wenig, etwas abzuschließen über das man sich noch einmal gründlich informieren möchte.