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Meine Rede zum 49. Tätigkeitsbericht des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Diese Rede habe ich am 10. November 2021 im Plenum des hessischen Landtags gehalten. Kleinere Abweichungen durch spontane Reaktion auf Zwischenrufe und/oder vorherige Reden sind möglich.

Sehr geehrte* Präsident*in,
Sehr geehrter Prof. Dr. Roßnagel,
Sehr geehrte Kolleg*innen,

im letzten Jahr jährte sich die Einführung des hessischen Datenschutzgesetzes zum fünfzigsten Mal. Man kann also durchaus behaupten, dass Datenschutz schon eine gewisse Tradition in unserem Bundesland hat.

Tradition hatte die letzten Jahre auch, dass die Reden des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit mit Liedtexten garniert waren. Und für diese jetzige Rede fiel mir hierzu spontan Depeche Mode mit „Walking in my Shoes“ ein.

„You’ll stumble in my footsteps
Keep the same appointments I kept
If you try walking in my shoes“

Nach ziemlich genau acht Monaten kann man festhalten: Gestolpert sind Sie nicht!

An dieser Stelle ein Dankeschön an das ganze Team der Behörde, ihren Vorgänger Prof. Dr. Ronellenfitsch, aber natürlich auch Ihnen, Prof. Dr. Roßnagel.

Dafür stolpern auch nach Jahrzehnten Datenschutz noch manch andere immer wieder über das Thema – erst recht nach der Einführung der Datenschutzgrundverordnung.

Wie oft konnten wir in den letzten Monaten „Der Datenschutz ist schuld“ hören oder teilweise sehr hanebüchene Maßnahmen mit der Begründung DSGVO hören bzw. lesen.

Ganz oft natürlich im Rahmen der Bekämpfung der Corona Pandemie. Und hier möchte ich Ulrich Kelber zitieren, den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit:

„Seit Ausbruch der Pandemie gab es keine einzige konkrete Maßnahme, die mir von der Regierung vorgelegt wurde, die am Datenschutz gescheitert wäre.“

Oder vor gut zwei Wochen die falsche Aussage, dass die Datenschutzgrundverordnung Leben gefährde, da im Notfall die Übermittlung von Patientendaten wie Blut- oder EKG-Werte an ein Krankenhaus verboten sei.

Der EU-Gesetzgeber hat in der #DSGVO aber ausdrücklich geregelt, dass es in Fällen von Bewusstlosigkeit oder anderen Notfällen im Interesse des Betroffenen keiner Einwilligung bedarf.

Und so sind für mich heute zwei Dinge wichtig zu betonen.

Erstens brauchen wir einen sachlichen Umgang mit dem wichtigen Thema Datenschutz, der auf Fakten basiert und auf der anderen Seite eine Awareness auf Seiten der Menschen, wann es wirklich zu Konflikten mit dem Datenschutz kommt.

Prof. Dr. Roßnagel gibt in dem Bericht zwei Beispiele für mangelnde Faktenbasiertheit und Datenschutzbewusstsein.

Da wäre ersten die Löschung der Namen von Mandatsträger*innen aus Sitzungsprotokollen. Dieses Thema sorgte kurzzeitig für einiges Aufsehen in der Medienlandschaft und sicher auch in vielen Verwaltungen.

Wie vom Innenministerium und dem Datenschutzbeauftragten klargestellt, besteht ein öffentliches Interesse, dass die Namen in den Protokollen zu finden sind. Zum Beispiel bei namentlichen Abstimmungen.

Somit bleibt festzustellen: Die damalige Nachricht, z.B. bei kommunal.de „Und so blieb den Juristen kein anderer Rat, als der Stadt zu empfehlen, dem Ansinnen der ehemaligen Stadtverordneten zu folgen.“ wäre mit etwas mehr Faktenwissen im Bereich Datenschutz anders ausgefallen.

Als zweites der Fall der biometrischen Arbeitszeiterfassung mittels Fingerabdruck.

Der Begriff Awareness fiel hier in der Sitzung unseres Ausschusses und ich fand ihn sehr passend. Denn hier war den Beschäftigten wohl bewusst, dass biometrische Daten noch einmal eine besondere Kategorie darstellen.

Sie sind meiner Meinung nach zu wertvoll, um sie für Maßnahmen wie die Arbeitszeiterfassung zu nutzen – trotz wohl vorher aufgetretener Probleme in der Firma mit dieser Erfassung. Dass es auch anders geht zeigt ja die nun realisierte Lösung mit RFID Chips.

Meine Damen und Herren,

Datenschutz soll Regelungen und Maßnahmen nicht verhindern. Aber es ist gleichwohl notwendig, Auswirkungen auf eben jenen mitzudenken und kann, wenn er konsequent mitgedacht und umgesetzt wird kein Hemmnis, sondern ein Innovationstreiber und Standortvorteil sein.

Abschließend möchte ich noch einmal auf das 50-jährige Jubiläum des Datenschutzgesetzes zurückkommen.

Ich hoffe wir schaffen es noch, dieses Jubiläum zu feiern. Unter 2G mit vielen doppelt oder dreifach geimpften Menschen. Denn die fehlenden Impfungen verhindern ein Ende der Corona Pandemie, nicht der Datenschutz.

Vielen Dank.