Torsten Leveringhaus nimmt am digitalen verbraucherpolitischen Frühstück der Verbraucherzentrale Hessen teil. Schwerpunkthema ist diesmal Künstliche Intelligenz im Verbraucherschutz.
Bei KI-Textgeneratoren gab es technologische Durchbrüche. Seither ist künstliche Intelligenz Thema in allen Medien. Auch Verbraucherzentralen nutzen bereits technologiegestützte Angebote, wie die „Flugärger-App“, den „Fakeshop-Finder“, den „Inkasso-Check“, „Selbstbestimmt – die Online-Vorsorgedokumente der Verbraucherzentralen“ sowie Musterbriefe, die mithilfe eines Dokumentengenerators erstellt werden.
Neue Anwendungsmöglichkeiten entstehen, die in die Verbraucherberatung, die Verbraucherinformation und in die kollektive Rechtsdurchsetzung einfließen werden. Denkbar sind zum Beispiel die KI-basierte Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Einsatz von Chat-Bots und die Unterstützung bei der Beantwortung von Verbraucheranfragen, aber auch die KI-gestützte Erstellung von Texten, Grafiken und Videos für die Website der Verbraucherzentralen.
Was kann KI heute und was soll KI im Verbraucherschutz künftig übernehmen? Wird KI die persönliche Beratung verdrängen oder ist sie eine sinnvolle Ergänzung dazu? Ist auf die Beratungsaussagen der KI Verlass? Wie autonom können KI-Anwendungen im Verbraucherschutz arbeiten?