Zum Thema Schlosspark Seeheim wurde ein Akteneinsichtsausschuss beantragt und als Vorsitzender der Gemeindevertretung obliegt es mir, die erste Sitzung bis zur Wahl einer/eines Vorsitzenden zu leiten.
Aber auch danach werde ich dem Ausschuss angehören, um mich genau über die Vorgänge zu informieren.
Der Ausschuss ist generell öffentlich, Akteneinsicht erhalten aber nur die Mitglieder des Ausschusses.