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(Vor-)Bericht für den Bauausschuss am 26.05.2015

Auch der am Dienstag stattfindende Bauausschuss dürfte eine eher kurze Veranstaltung werden. Die Tagesordnung hat vier Punkte, wobei TOP 5 und 5.1 ja quasi zusammengehören.

Die Niederschrift ist nun auch online. Mitgeliefert wurde auch die Präsentation für die Sport- und Kulturhalle.

TOP 2 – Bericht aus dem Gemeindevorstand

Wird nach der Sitzung ergänzt.

Das Parkpflegekonzept der Dietz AG für den Schlosspark Seeheim wurde an die Untere Denkmalschutzbehörde und das Landesamt für Denkmalpflege weitergeleitet. Wie erwartet sind die, ebenso wie wir als Gemeinde, alles andere als begeistert. So wurde die Dietz AG aufgefordert, das ganze zu überarbeiten und so zu gestalten, dass das Parkpflegewerk damit erfüllt wird.
Auch die beiden “Bauten”, die Benjeshecke im westlichen Teil und das Holzgitter im östlichen Bereich, sollen endlich entfernt werden. Was auch so schon vor einem Jahr gesagt wurde.

Die offizielle Eröffnung der sanierten Ortsdurchfahrt in Jugenheim erfolgt am Samstag den 13. Juni statt. Los geht es um 11 Uhr – mehr als Reden weist die offizielle Einladung nicht aus. Dass das örtliche Gewerbe sich da nicht daran beteiligt kann ich mir aber eigentlich kaum vorstellen.

Herr Grimm (SPD) fragte in der letzten Sitzung nach den noch fehlenden Parkplätzen bei der neuen Ortsdurchfahrt in Jugenheim. Hierzu wurde mitgeteilt, dass der Eigentümer angeschrieben wurde.

TOP 3 – Einfache Stadterneuerung “Ortskern Seeheim” – Sachbericht mit Kosten der Stadterneuerung und Schlussbroschüre – Vorlage, Sachbericht und Schlussbericht

Viel erreicht, noch viel vor. Dieser oft genutzte Slogan für Politiker*innen wenn es um eine Wiederwahl geht, trifft auch auf den alten Ortskern Seeheim-Jugenheim zu. Das auf zehn Jahre angelegte Projekt “Einfache Stadterneuerung – Ortskern Seeheim” endete 2014 und vom Büro Rittmannsperger wird uns nun die Schlussbroschüre vorgestellt.

Mit finanziell recht geringen Mitteln konnte doch einiges erreicht werden. Aber nicht alles kann man beeinflussen. So ist das Gasthaus “Zum Löwen” weiterhin geschlossen und der wunderschöne Biergarten somit nicht nutzbar. Weitere Geschäfte haben geschlossen und sind entweder leer oder so vermietet, dass man kaum von Besuchermagneten reden kann. Auch die Überlegungen hinsichtlich des Rathausforums sind für mich zu kurz gedacht, auch wenn man hier von einer “Maximallösung” spricht.

Am Ende geht es hier “nur” um eine Kenntnisnahme, die wohl einstimmig erfolgen wird.

Zur Präsentation des Büros Rittmannsberger, die oben verlinkt ist, kann ich aufgrund meiner Nicht-Anwesenheit leider nichts sagen. Für die statischen Untersuchungen der Sport- und Kulturhalle muss diese zwei Wochen gesperrt werden. Um das Vereinsleben so wenig wie möglich zu beeinträchtigen soll dies in den Sommerferien erolgen.
Die Kenntnisnahme war dann wie erwartet einstimmig.

TOP 4 – Bauleitplanung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes “Am Kreiskrankenhaus” in der Gemarkung Jugenheim – hier: Behandlung der eingegangenen Anregungen und Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB

Bei diesem Punkt geht es um das sogenannte “Bock’sche Grundstück”. Was auf den ersten Blick verwundert, wenn der Bebauungsplan “Am Kreiskrankenhaus” heißt. Aber da die Zufahrt zu dem Grundstück nicht über die Alexanderstraße, sondern über den REWE Parkplatz erfolgt, erklärt sich diese Tatsache.

Der Investor hatte sein Konzept zur Bebauung vor längerem vorgestellt und nun sind die Einwände behandelt wurden. Dabei zeigt sich ein Zielkonflikt deutlich: Die Anwohner*innen wollen Wohnbebauung und keine gewerbliche Nutzung der neuen Häuser (Büros und Praxen sollten erlaubt sein), der angrenzende REWE Markt möchte eine gewerbliche Nutzung da er befürchtet, die neuen Anwohner*innen könnten sich über kurz oder lang über den Lärm der morgendlichen Anlieferung beschweren.

Insgesamt scheinen mir die (Nicht-)Berücksichtigungen der eingegangenen Stellungnahmen sehr gelungen. Ich bin aber auch ein Befürworter des Bauprojektes, da es sich um innerörtliche Verdichtung handelt und wir nicht im Außenbereich expandieren.

Auf Antrag von Frau Schlipf-Traup (Grüne) wurde die Neigung möglicher Pultdächer auf 10-20 % ergänzt. Desweiteren soll die Stellungnahme Nr. 7 (Rechtsanwälte & Notare Falk, Berghäuser, Albach) dem Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB) zur Prüfung vorgelegt werden.
Mit diesen Änderungen bzw. Wünschen wurde dem ganzen dann einstimmig zugestimmt.

TOP 5 – Kulturlandschaftliches Modellvorhaben Blütenhang (SPD Antrag) – Vorlage

Leider sind Leserbriefe aus dem Darmstädter Echo nicht online zu finden. Ein sehr schöner zum Thema Blütenhang war diese Woche zu lesen. Der touristische Aspekt des Blütenhanges war nicht von jeher gegeben. Er entwickelte sich quasi als Nebenprodukt der menschlichen Nutzung, dem Obstbau. Dieser Obstbau ist aber wirtschaftlich nicht mehr zu betreiben. Klar wäre es schön, den Blütenhang so zu erhalten wie er war (und schon nicht mehr ist!) aber realistisch ist es nicht.
Und auch mit diesem Vorschlag bleibt es dabei: illegal errichtete Hütten müssen abgerissen werden.

Hier wird leider von der SPD ein Luftschloss erzeugt – das sich so nicht verwirklichen lässt. Aus diesem Grund auch unser Änderungsantrag im folgenden.

TOP 5.1 – Änderungsantrag Kulturlandschaftliches Modellvorhaben Blütenhang (Grüne Antrag) – Vorlage

Der Blütenhangverein soll mit den privaten Besitzer*innen einen “Kirschsortengarten” bauen. Diese wurde vom Verein Geopark ins Spiel gebracht. Dieser Kirschsortengarten könnte ein sogenannter Geopunkt werden, also touristisch vermarktet werden. Dies wäre ein kleiner Baustein, wieder für blühende Bäume am Blütenhang zu sorgen. Und nur mit solchen Maßnahmen, die hauptsächlich von den Grundstückseingentümer*innen getragen werden, kann man retten was zu retten ist.

Unser grüner Antrag wurde eingearbeitet und die abgestimmte Beschlussvorlage enthält nicht mehr den Begriff “Weltkulturerbe”. Das ist doch mal sehr positiv. Sahen wohl alle so und haben einstimmig zugestimmt. Nun bin ich gespannt, ob man Grundstücksbesitzer*innen finden wird, die einen Kirschsortengarten in ausreichender Größe (mindestens 2000 qm) realisieren wollen.